Eberhard-Karls-Universität Tübingen Institut für Politikwissenschaft

Abteilung IB/FKF

Magisterstudiengang "Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen" (PoSIB)

Informationen zu Prüfungsablauf und -anforderungen


Materialien:


Magister Hauptfach/Erstes Hauptfach Politikwissenschaft

a. Prüfungsamt

Prüfungsamt für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft ist das

Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Wächterstraße 67
72074 Tübingen
Tel. 07071/29-76856

Sprechstunden: Di, Mi, Do 9-11.30 Uhr

b. Anmeldung zur Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen, d.h. an den Dekan der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften; das entsprechende Formular bekommt man bei Frau Fritz im Dekanat in der Wächterstraße 67. Im Antrag sollte für jedes Prüfungsfach ein erster und ein zweiter Fachprüfer vorgeschlagen werden, im ersten Hauptfach müssen beide Prüfer unbedingt angegeben werden; mit diesen sollte man selbstverständlich vorher gesprochen haben.

Dem Antrag sind beizufügen:

Unmittelbar nach der Meldung zur Magisterprüfung bekommt der erste Fachprüfer vom Dekanat die Anfrage zur Meldung des Magisterarbeitsthemas.

c. Magisterarbeit

Der erste Fachprüfer für das Hauptfach bzw. erste Hauptfach stellt nach der Zulassung zur Magisterprüfung innerhalb eines Monates das Thema für die Magisterarbeit. Vor der Themenstellung findet eine Besprechung mit dem Bewerber/der Bewerberin statt. Prüfungsberechtigte Gutachter für die Magisterarbeit sind alle Professoren (auch Honorar-Professoren) sowie alle nicht-professoralen Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft, denen von der Fakultät das Prüfungsrecht zugesprochen wurde.

Die Magisterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und soll einen Umfang von etwa 100 Seiten haben. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Arbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Magisterarbeit ist mit einer Erklärung des Studierenden zu versehen, daß er/sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Magisterarbeit ist fristgemäß beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in drei Exemplaren (also im Dekanat) abzuliefern.

Die schriftlichen Gutachten sollten innerhalb von vier Wochen nach Übermittlung der Magisterarbeit erstellt werden. Wird die Magisterarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet, so ist der Bewerber zu den anderen Prüfungsteilen zugelassen.

d. Schriftliche Prüfung

In jedem Fach ist je eine Klausurarbeit anzufertigen. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt je vier Stunden. Für jede Klausurarbeit werden drei Themen zur Wahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Die Themen werden vom ersten Fachprüfer des jeweiligen Prüfungsfaches im Benehmen mit dem zweiten Fachprüfer gestellt; sie dürfen nicht im thematischen Bereich der Magisterarbeit liegen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit dem ersten Fachprüfer über den Themenbereich der Klausur zu sprechen. Der erste Fachprüfer muß nicht notwendigerweise mit dem Gutachter der Magisterarbeit identisch sein, auch wenn dies weitgehend üblich ist. Der zweite Fachprüfer muß ebenfalls nicht notwendigerweise mit dem Zweitgutachter der Magisterarbeit identisch sein.

e. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird von den zwei Fachprüfern des jeweiligen Prüfungsfaches abgenommen. Die mündliche Prüfung dauert in den Hauptfächern 60 Minuten, in den Nebenfächern 30 Minuten. Die mündliche Prüfung kann mit zwei Teilnehmern durchgeführt werden. In diesem Fall dauert die Prüfung in den Hauptfächern mindestens 90, höchstens 120 Minuten und in den Nebenfächern mindestens 45, höchstens 60 Minuten.

Die Reihenfolge der Prüfungen in den einzelnen Fächern nach Fertigstellung der Magisterarbeit ist beliebig. Innerhalb der Prüfungsfächer findet die Klausur stets vor der mündlichen Prüfung statt. Die letzte Prüfungsleistung muß spätestens sechs Monate nach dem Tag des Abschlusses des Begutachtungsverfahrens der Magisterarbeit erbracht werden.

f. Prüfungsanforderungen

Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und gegenwartsbezogene Problemstellungen der Wissenschaft von den Internationalen Beziehungen (einschl. Friedens- und Konfliktforschung) zu analysieren und kritisch zu beurteilen.

Außerdem werden vertiefte Kenntnisse in folgenden Gebieten erwartet:

Eines der sechs Prüfungsgebiete ist durch die Klausurarbeit abzudecken. Die verbliebenen fünf Prüfungsgebiete (ohne das in der Klausur bearbeitete Thema) sind Gegenstand der mündlichen Prüfung.

g. Bewertung der Leistungen

Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn die ungerundeten Fachnoten in allen Prüfungsfächern mindestens "ausreichend" (4,0) lauten.

Zur Berechnung der Endnote im Hauptfach/1. Hauptfach:
Die Note der Magisterarbeit zählt zweifach, die Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung je einfach. Zur Feststellung der Fachnote wird auf ganze Noten auf- bzw. abgerundet. Ergibt die Note einen Wert genau zwischen zwei ganzen Noten, gibt die Note der Magisterarbeit den Ausschlag. Im 2. Hauptfach zählen die Noten der mündlichen und schriftliche Prüfung je einfach. Ergibt die Note einen Wert genau zwischen zwei ganzen Noten, gibt die Note der mündlichen Prüfung den Ausschlag.

Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Fachnoten aller Prüfungsfächer. Dabei ist die Fachnote des ersten Hauptfaches dreifach, die Fachnote des zweiten Hauptfaches doppelt, die beiden Fachnoten der Nebenfächer einfach zu zählen. Die Gesamtnote ergibt sich durch Teilung der Summe durch fünf.



spi-info@uni-tuebingen.de(spi-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 24. April 1997